Vorabinformation

Information für Garteninteressenten

Wir haben eine große Nachfrage und es gibt es eine Warteliste. Um auf diese zu kommen, ist zunächst eine passive Mitgliedschaft in unserem Verein erforderlich. Bis zur Übernahme einer Parzelle werden Sie als Anwärter auf einen Garten als passives Mitglied geführt. Der Mitgliedsbeitrag dafür beträgt zurzeit 30 Euro im Jahr. Wir können keinen verbindlichen Termin zu Übernahme nennen. Wir wissen vorab nicht, wie viele Altpächter im Laufe des Jahres ihre Parzelle aufgeben.

Voraussetzungen für einen Kleingarten

Die Übernahme eines Kleingartens entwickelt sich in den meisten Fällen zu einer lebenslangen Beziehung zu Ihrem kleinen grünen Paradies, daher sollte sie gut überlegt werden:

  • Macht mir Gartenarbeit Freude und möchte ich eigene Erträge aus dem Garten?
  • Habe ich Interesse an der Natur und bin ich bereit, durch naturgemäßes Gärtnern meinen Beitrag zum Naturschutz zu leisten?
  • Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
  • Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
  • Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen und mich für die Ziele des Vereins einzusetzen?
  • Bin ich bereit, mich an die vereins- und anlageninternen Regeln zu halten?

Ein Garten verlangt Ihnen viel Zeit ab. Sie sollten möglichst oft nach Ihrem Kleingarten sehen können. Schnell kann einem der Garten im wahrsten Sinne des Wortes „über den Kopf wachsen“. Regelmäßige Pflege vermeidet kräftezehrende Großaktionen und erhält die Liebe zum Garten dauerhaft.

Zur Kleingartenanlage gehören auch Gemeinschaftseinrichtungen wie Grünanlagen, das Vereinsheim, Wege und dergleichen, die von allen genutzt und daher auch von allen aktiven Mitgliedern im Rahmen der vom Verein festgelegten Gemeinschaftsarbeit gepflegt, unterhalten oder auch neu angelegt werden.

Auch die beliebten Vereinsfeste können nur durch gemeinsames Zusammenwirken gelingen. Die Erlöse aus den Festen tragen zur Finanzierung des Vereins bei.

Wie jede gesellschaftliche Struktur braucht auch eine Kleingartenanlage bestimmte Ordnungen und Regeln, die dafür sorgen, dass allen Gartenfreunden ein gleiches Maß an Freiraum erhalten bleibt.

Die Voraussetzungen dafür sind in der Satzung, dem Pachtvertrag, der Gartenordnung und der Bauordnung des Vereins niedergelegt, die im Interesse eines guten Miteinanders eingehalten werden müssen.

Auch wenn Sie keine gärtnerische Vorbildung besitzen, können Sie Kleingärtner werden. Die Vorstandschaft und der Fachberater werden Ihnen auf Wunsch gerne zur Seite stehen. Durch Vorträge und praktische Anleitung vor Ort können Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten jederzeit erweitern. Und im Übrigen haben Sie immer hilfsbereite Gartennachbarn, die Ihnen mit guten Tipps und ihren Erfahrungen weiterhelfen.

Wie bekomme ich einen Kleingarten?

Nachdem Sie eine E-Mail an uns geschrieben haben (info@gartenfreunde-wiesloch.de), senden wir Ihnen einen Mitgliedsantrag zu. Sobald sie dieses Formular ausgefüllt und beim Vereinsvorstand abgegeben haben, wird der Vorstand des Vereins Sie zuerst als passives Mitglied aufnehmen und in die Liste der Gartenbewerber einstellen.

Ist ein Garten verfügbar, wird er Ihnen zur Übergabe angeboten. Sagt Ihnen ein verfügbarer Kleingarten zu, wird der Vorstand mit Ihnen einen Pachtvertrag abschließen und Sie werden automatisch zum aktiven Mitglied des Vereins.

Die Laube und Bepflanzung übernehmen Sie vom Vorpächter gegen eine angemessene Entschädigung. Um sicherzustellen, dass niemand übervorteilt wird, wird die Wertermittlung des ausgewählten Gartens von eigens dafür geschulten Fachkräften des Vereins durchgeführt.